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Konflikt-O-Mat©


Vorgehensempfehlung

Da eine gerichtliche Klärung in dieser Situation ganz schnell viel Zeit und Gebühren kosten kann, könnte sich ein außergerichtliches Vorgehen lohnen.

  • In dieser Situation empfehlen wir, sich erst einmal an die Schiedsstelle/ Gütestelle Ihrer Stadt / Gemeinde zu wenden. 
  • Bei Konflikten mit Banken, Bausparkassen, Investmentfonds, der Schufa, Versicherungen, Immobilien, Energieversorgungsunternehmen sowie der Bahn existieren branchen-eigene Ombudsstellen, die oft keine oder nur geringe Gebühren verlangen.
  • Bei Verbraucherstreitigkeiten: wenn keine branchenspezifische Schlichtungsstelle weiter helfen kann, steht die "Universalschlichtungsstelle des Bundes" zur Verfügung. Anträge können dort online gestellt werden und für Verbraucher ist sie kostenlos.

Info

Bei Konflikten mit einem geringen Streitwert können Anwaltshonorare und Gerichtskosten - im Verhältnis zum Streitwert - rasch eine unverhältnismäßige Höhe ausmachen.

 

Hilfreiche Links:

Eine Liste der Verbraucherschlichtungs- und Ombudsstellen vieler Branchen ist auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz veröffentlicht.

Universalschlichtungsstelle des  Bundes


 Der Konflikt-O-Mat© kann keine Rechtsberatung leisten. Wir übernehmen – trotz sorgfältiger Prüfung – für die Richtigkeit der in dieser Webseite enthaltenen Angaben keine Gewähr.