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Konflikt-O-Mat©


Vorgehensempfehlung

Es handelt sich um eine Streitigkeit  im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses.

  • Bei  Streitigkeiten im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses (zwischen einem Auszubildenden und einem Ausbildungsbetrieb) - beispielsweise bei außerordentlicher Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses - ist ein Schlichtungsausschuss bzw. eine Schlichtungsstelle für Ausbildungsstreitigkeiten bei Ihrer lokalen IHK zuständig und zu konsultieren. Dort werden die Parteien mündlich gehört.

Info

Die Industrie- und Handelskammern verfügen in der Regel über eine "Schlichtungsstelle oder einen Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben". 


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