Es handelt sich um eine Streitigkeit im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses.
Bei Streitigkeiten im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses (zwischen einem Auszubildenden und einem Ausbildungsbetrieb) - beispielsweise bei außerordentlicher Kündigung eines
Berufsausbildungsverhältnisses - ist ein Schlichtungsausschuss bzw. eine Schlichtungsstelle für Ausbildungsstreitigkeiten bei Ihrer lokalen IHK zuständig und zu
konsultieren. Dort werden die Parteien mündlich gehört.
Info
Die Industrie- und Handelskammern verfügen in der Regel über eine "Schlichtungsstelle oder einen Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und
Ausbildungsbetrieben".