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Konflikt-O-Mat©


Vorgehensempfehlung

Da eine gerichtliche Klärung ganz schnell viel Zeit und Gebühren kosten kann, könnte sich ein außergerichtliches Vorgehen lohnen.

  • Wenn der Schachverhalt (z.B. durch fehlende Belege oder Beweise) praktisch nicht mehr aufzuklären ist, ist eine Einigung ohne die Gegenpartei vermutlich nicht möglich. Hier empfehlen wir, der Gegenpartei ein Klärungsgespräch vorzuschlagen, um gemeinsam eine gütliche Einigung zu suchen. 
  • Falls die Gegenpartei nicht zu einem Klärungsgespräch bereit ist, können Sie sich an die Schiedsstelle/ Gütestelle Ihrer Stadt / Gemeinde wenden. 
  • Bei Konflikten mit Banken, Bausparkassen, Investmentfonds, der Schufa, Versicherungen, Immobilien, Energieversorgungsunternehmen sowie der Bahn existieren branchen-eigene Ombudsstellen, die oft keine oder nur geringe Gebühren verlangen.
  • Bei Verbraucherstreitigkeiten: falls keine branchenspezifische Schlichtungsstelle helfen kann, steht die "Universalschlichtungsstelle des Bundes" zur Verfügung. Anträge können dort online gestellt werden und für Verbraucher ist sie kostenlos.

Info

Bei Konflikten mit einem geringen Streitwert können Anwalts- und Sachverständigenhonorare und Gerichtskosten - im Verhältnis zum Streitwert - rasch eine unverhältnismäßige Höhe ausmachen.

 

Hilfreiche Links:

Eine Liste der Verbraucherschlichtungs- und Ombudsstellen vieler Branchen ist auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz veröffentlicht.

Universalschlichtungsstelle des Bundes


 Der Konflikt-O-Mat© kann keine Rechtsberatung leisten. Wir übernehmen – trotz sorgfältiger Prüfung – für die Richtigkeit der in dieser Webseite enthaltenen Angaben keine Gewähr.